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1 L 519/25•Verwaltungsgericht Köln, 2025-05-14, 1 L 519/25
1 L 519/25Verwaltungsgericht14.05.2025
Eintragung eines Zweitbetriebes (Vermerkung) in der Handwerksrolle Führung zweier Betriebe im Friseurhandwerk durch einen Betriebsleiter Umdeutung eines Antrages auf einstweilige Anordnung eines anwaltlich vertretenen Antragstellers
Entscheidungsdatum: 2025-05-14
Aktenzeichen: 1 L 519/25
ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0514.1L519.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kammer
Normen: HwO §§ 6, 13
Eintragung eines Zweitbetriebes (Vermerkung) in der Handwerksrolle
Führung zweier Betriebe im Friseurhandwerk durch einen Betriebsleiter
Umdeutung eines Antrages auf einstweilige Anordnung eines anwaltlich vertretenen Antragstellers
Es wird weiter vorläufig festgestellt, dass allein die Entfernung von 3 km zwischen den im Kammerbezirk liegenden Friseurbetrieben nicht die handwerkliche Betriebsführung durch den Antragsteller in beiden Betriebsstätten ausschließt.
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