Verwaltungsgericht Köln, 2025-05-12, 8 K 4135/23

8 K 4135/23Verwaltungsgericht12.05.2025

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 8 K 4135/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-05-12

Aktenzeichen: 8 K 4135/23

ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0512.8K4135.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids ihrer Oberbürgermeisterin vom 13. Juli 2023 verpflichtet, der Klägerin nach Maßgabe ihres Antrags vom 24. Januar 2023, bei der Beklagten eingegangen am 26. Januar 2023, einen positiven Vorbescheid zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit drei Wohneinheiten (Hinterhaus) auf dem Grundstück G01, zu erteilen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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