Verwaltungsgericht Köln, 2025-05-09, 10 L 821/25

10 L 821/25Verwaltungsgericht09.05.2025

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 10 L 821/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-05-09

Aktenzeichen: 10 L 821/25

ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0509.10L821.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Kammer

Tenor

    1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
    1. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
    1. Der Streitwert wird auf 2.500,00 € festgesetzt.

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