Verwaltungsgericht Köln, 2025-04-29, 7 K 4060/23

7 K 4060/23Verwaltungsgericht29.04.2025

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 7 K 4060/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-04-29

Aktenzeichen: 7 K 4060/23

ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0429.7K4060.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aus dem Urteil gegen ihn jeweils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger zuvor Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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