Verwaltungsgericht Köln, 2025-04-28, 2 L 668/25

2 L 668/25Verwaltungsgericht28.04.2025

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 2 L 668/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-04-28

Aktenzeichen: 2 L 668/25

ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0428.2L668.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

Der Antrag der Antragstellerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Der Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

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