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22 L 815/25.A•Verwaltungsgericht Köln, 2025-04-24, 22 L 815/25.A
22 L 815/25.AVerwaltungsgericht24.04.2025
Entscheidungsdatum: 2025-04-24
Aktenzeichen: 22 L 815/25.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0424.22L815.25A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 22. Kammer
Die Anträge auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Eilverfahren und auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes werden abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, werden der Antragstellerin auferlegt.
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