Verwaltungsgericht Köln, 2025-04-10, 8 K 7005/23

8 K 7005/23Verwaltungsgericht10.04.2025

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 8 K 7005/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-04-10

Aktenzeichen: 8 K 7005/23

ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0410.8K7005.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Ablehnungsbescheides vom 22. November 2023 verpflichtet, dem Kläger die Baugenehmigung für die beantragte Nutzungsänderung zu erteilen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

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