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18 K 6598/24•Verwaltungsgericht Köln, 2025-04-09, 18 K 6598/24
18 K 6598/24Verwaltungsgericht09.04.2025
Entscheidungsdatum: 2025-04-09
Aktenzeichen: 18 K 6598/24
ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0409.18K6598.24.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 18. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Leistung von Sicherheit in Höhe von 110 % des aufgrund des Gerichtsbescheids vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn die Beklagte vor Vollstreckung nicht Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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