Verwaltungsgericht Köln, 2025-04-07, 22 K 4277/22.A

22 K 4277/22.AVerwaltungsgericht07.04.2025

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 22 K 4277/22.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-04-07

Aktenzeichen: 22 K 4277/22.A

ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0407.22K4277.22A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung der Ziffern 1 und 3 bis 6 des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 8. Juli 2022 (Gesch.-Z.: N01) verpflichtet, der Klägerin die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, werden der Beklagten auferlegt.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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