Verwaltungsgericht Köln, 2025-04-01, 12 K 4154/22.A

12 K 4154/22.AVerwaltungsgericht01.04.2025

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 12 K 4154/22.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-04-01

Aktenzeichen: 12 K 4154/22.A

ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0401.12K4154.22A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung der den Kläger betreffenden Ziffern 1 und 3 bis 6 des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 22.06.2022 verpflichtet, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

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