Verwaltungsgericht Köln, 2025-03-25, 7 K 4945/18

7 K 4945/18Verwaltungsgericht25.03.2025

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 7 K 4945/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-03-25

Aktenzeichen: 7 K 4945/18

ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0325.7K4945.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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