Verwaltungsgericht Köln, 2025-03-21, 23 L 562/25.A

23 L 562/25.AVerwaltungsgericht21.03.2025

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 23 L 562/25.A — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-03-21

Aktenzeichen: 23 L 562/25.A

ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0321.23L562.25A.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 23. Kammer

Tenor

    1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
    1. Der Antrag im einstweiligen Rechtsschutzverfahren wird abgelehnt. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben, § 83 b AsylG.

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