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10 K 3883/23•Verwaltungsgericht Köln, 2025-03-21, 10 K 3883/23
10 K 3883/23Verwaltungsgericht21.03.2025
Entscheidungsdatum: 2025-03-21
Aktenzeichen: 10 K 3883/23
ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0321.10K3883.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Die Beklagte wird unter Aufhebung der Ziffer 3 des Abhilfebescheids des Bundesverwaltungsamts vom 10.07.2023 verpflichtet, der Klägerin die Gebühren und Auslagen ihres Prozessbevollmächtigten im Vorverfahren in Höhe von 818,20 € zu erstatten.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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