Verwaltungsgericht Köln, 2025-03-19, 1 L 2530/24

1 L 2530/24Verwaltungsgericht19.03.2025

Regest

1. Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer Zwischenentscheidung nach Folgenabwägung in einem telekommunikationsrechtlichen Eilverfahren.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 1 L 2530/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-03-19

Aktenzeichen: 1 L 2530/24

ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0319.1L2530.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Kammer

Normen: Art. 19 Abs. 4 GG, Art. 19 GG, § 80 VwGO,; § 80 Abs. 5 VwGO

Leitsätze

    1. Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer Zwischenentscheidung nach Folgenabwägung in einem telekommunikationsrechtlichen Eilverfahren.

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer Zwischenentscheidung wird abgelehnt.

Die Kostenentscheidung bleibt der abschließenden Entscheidung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes vorbehalten.

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