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8 K 2858/22•Verwaltungsgericht Köln, 2025-03-14, 8 K 2858/22
8 K 2858/22Verwaltungsgericht14.03.2025
Entscheidungsdatum: 2025-03-14
Aktenzeichen: 8 K 2858/22
ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0314.8K2858.22.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 8. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Gerichtsbescheids vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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