Verwaltungsgericht Köln, 2025-03-13, 14 K 558/20

14 K 558/20Verwaltungsgericht13.03.2025

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 14 K 558/20 — Gerichtsbescheid

Entscheidungsdatum: 2025-03-13

Aktenzeichen: 14 K 558/20

ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0313.14K558.20.00

Dokumenttyp: Gerichtsbescheid

Spruchkörper: 14. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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