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10 K 1179/23•Verwaltungsgericht Köln, 2025-02-26, 10 K 1179/23
10 K 1179/23Verwaltungsgericht26.02.2025
Entscheidungsdatum: 2025-02-26
Aktenzeichen: 10 K 1179/23
ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0226.10K1179.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Der Beklagte wird verpflichtet, den Kläger einzubürgern.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Berufung wird zugelassen.
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