Verwaltungsgericht Köln, 2025-02-25, 15 L 2215/24

15 L 2215/24Verwaltungsgericht25.02.2025

Regest

Zur Zulässigkeit einer dreijährigen Bewährungszeit (Wartezeit) als Voraussetzung für eine Beförderung in Gestalt der Vergabe einer Amtszulage.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 15 L 2215/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-02-25

Aktenzeichen: 15 L 2215/24

ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0225.15L2215.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Kammer

Normen: Art. 33 Abs. 2 GG

Leitsätze

Zur Zulässigkeit einer dreijährigen Bewährungszeit (Wartezeit) als Voraussetzung für eine Beförderung in Gestalt der Vergabe einer Amtszulage.

Tenor

  1. Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, welche diese selbst trägt.

  1. Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis 19.000 Euro festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.