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22 K 3508/22.A•Verwaltungsgericht Köln, 2025-02-19, 22 K 3508/22.A
22 K 3508/22.AVerwaltungsgericht19.02.2025
Entscheidungsdatum: 2025-02-19
Aktenzeichen: 22 K 3508/22.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0219.22K3508.22A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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