Verwaltungsgericht Köln, 2025-02-19, 22 K 3508/22.A

22 K 3508/22.AVerwaltungsgericht19.02.2025

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 22 K 3508/22.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-02-19

Aktenzeichen: 22 K 3508/22.A

ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0219.22K3508.22A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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