Verwaltungsgericht Köln, 2025-02-18, 5 L 2536/24

5 L 2536/24Verwaltungsgericht18.02.2025

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 5 L 2536/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-02-18

Aktenzeichen: 5 L 2536/24

ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0218.5L2536.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Kammer

Tenor

    1. Der Antragsgegner wird im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes verpflichtet, die mit Bescheid vom 11.12.2023 erlassene Wohnsitzverpflichtung für die Stadt E. aufzuheben. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beigeladene.2. Der Streitwert wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

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