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21 K 2966/22•Verwaltungsgericht Köln, 2025-02-12, 21 K 2966/22
21 K 2966/22Verwaltungsgericht12.02.2025
Entscheidungsdatum: 2025-02-12
Aktenzeichen: 21 K 2966/22
ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0212.21K2966.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind erstattungsfähig.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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