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21 K 2338/23•Verwaltungsgericht Köln, 2025-02-12, 21 K 2338/23
21 K 2338/23Verwaltungsgericht12.02.2025
Entscheidungsdatum: 2025-02-12
Aktenzeichen: 21 K 2338/23
ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0212.21K2338.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind erstattungsfähig.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar, für die Beigeladene jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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