Verwaltungsgericht Köln, 2025-02-07, 1 L 162/25

1 L 162/25Verwaltungsgericht07.02.2025

Regest

Entscheidung über Antrag auf Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen eine Gewerbeuntersagung und die bereits zuvor erfolgte Versiegelung der Geschäftsräume im Wege des Sofortvollzugs.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 1 L 162/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-02-07

Aktenzeichen: 1 L 162/25

ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0207.1L162.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Kammer

Normen: § 80 VwGO, § 123 VwGO, § 55 VwVG NRW, § 55 Abs. 2 VwVG NRW, § 35 GewO, § 17 TabStG, § 10 JuSchG

Leitsätze

Entscheidung über Antrag auf Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen eine Gewerbeuntersagung und die bereits zuvor erfolgte Versiegelung der Geschäftsräume im Wege des Sofortvollzugs.

Tenor

    1. Der Antrag wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
    1. Der Streitwert wird auf 32.500,00 € festgesetzt.

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