Verwaltungsgericht Köln, 2025-02-05, 23 K 294/22

23 K 294/22Verwaltungsgericht05.02.2025

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 23 K 294/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-02-05

Aktenzeichen: 23 K 294/22

ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0205.23K294.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch den jeweiligen Kostengläubiger durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Kostengläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.