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23 K 294/22•Verwaltungsgericht Köln, 2025-02-05, 23 K 294/22
23 K 294/22Verwaltungsgericht05.02.2025
Entscheidungsdatum: 2025-02-05
Aktenzeichen: 23 K 294/22
ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0205.23K294.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch den jeweiligen Kostengläubiger durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Kostengläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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