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7 K 4347/23•Verwaltungsgericht Köln, 2025-01-31, 7 K 4347/23
7 K 4347/23Verwaltungsgericht31.01.2025
Entscheidungsdatum: 2025-01-31
Aktenzeichen: 7 K 4347/23
ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0131.7K4347.23.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 7. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Gerichtsbescheid ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Versorgungswerk vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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