Verwaltungsgericht Köln, 2025-01-27, 12 L 904/24

12 L 904/24Verwaltungsgericht27.01.2025

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 12 L 904/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-01-27

Aktenzeichen: 12 L 904/24

ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0127.12L904.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Kammer

Tenor

  1. Die aufschiebende Wirkung der gegen die Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 29.04.2024 gerichteten, unter dem Aktenzeichen 12 K 2716/24 geführten Klage wird wiederhergestellt, soweit sie gegen die Ziffer 1 dieser Ordnungsverfügung gerichtet ist, und angeordnet, soweit sie gegen die Ziffern 9 bis 11 dieser Ordnungsverfügung gerichtet ist.

Im Übrigen wird der Eilantrag abgelehnt.

Von den Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller vier Fünftel und die Antragsgegnerin ein Fünftel.

  1. Der Streitwert wird auf 12.500,00 € festgesetzt.

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