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15 K 4797/23•Verwaltungsgericht Köln, 2025-01-23, 15 K 4797/23
15 K 4797/23Verwaltungsgericht23.01.2025
Entscheidungsdatum: 2025-01-23
Aktenzeichen: 15 K 4797/23
ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0123.15K4797.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Kammer
Normen: § 253 Abs. 2 BGB
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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