Verwaltungsgericht Köln, 2025-01-10, 2 K 4204/21

2 K 4204/21Verwaltungsgericht10.01.2025

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 2 K 4204/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-01-10

Aktenzeichen: 2 K 4204/21

ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0110.2K4204.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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