Verwaltungsgericht Köln, 2025-01-06, 1 K 6991/23

1 K 6991/23Verwaltungsgericht06.01.2025

Regest

1. Zum Fehlen des Fortsetzungsfeststellungsinteresses eines im Streitbeilegungsverfahren beigeladenen Telekommunikationsunternehmens nach sonstiger Erledigung der Beschlusskammerentscheidung. 2. Siehe auch VG Köln, Beschluss vom 15. März 2024 – 1 L 2288/23 –.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 1 K 6991/23 — Gerichtsbescheid

Entscheidungsdatum: 2025-01-06

Aktenzeichen: 1 K 6991/23

ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0106.1K6991.23.00

Dokumenttyp: Gerichtsbescheid

Spruchkörper: 1. Kammer

Normen: § 155 TKG, § 149 TKG, § 211 TKG, § 113 VwGO, § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO, § 121 VwGO, § 43 VwVfG

Leitsätze

  1. Zum Fehlen des Fortsetzungsfeststellungsinteresses eines im Streitbeilegungsverfahren beigeladenen Telekommunikationsunternehmens nach sonstiger Erledigung der Beschlusskammerentscheidung.

  2. Siehe auch VG Köln, Beschluss vom 15. März 2024 – 1 L 2288/23 –.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 2. trägt diese selbst.

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