Verwaltungsgericht Köln, 2024-12-27, 12 L 2462/24

12 L 2462/24Verwaltungsgericht27.12.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 12 L 2462/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-12-27

Aktenzeichen: 12 L 2462/24

ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:1227.12L2462.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Kammer

Tenor

  1. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung verpflichtet, dem Antragsteller unverzüglich eine Bescheinigung gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 FreizügG/EU auszustellen.

Im Übrigen wird der Eilantrag abgelehnt.

Von den Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller vier Fünftel und die Antragsgegnerin ein Fünftel.

  1. Der Streitwert wird auf 3.125,00 € festgesetzt.

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