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12 L 2462/24•Verwaltungsgericht Köln, 2024-12-27, 12 L 2462/24
12 L 2462/24Verwaltungsgericht27.12.2024
Entscheidungsdatum: 2024-12-27
Aktenzeichen: 12 L 2462/24
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:1227.12L2462.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Kammer
Im Übrigen wird der Eilantrag abgelehnt.
Von den Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller vier Fünftel und die Antragsgegnerin ein Fünftel.
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