Verwaltungsgericht Köln, 2024-12-17, 2 K 4177/21

2 K 4177/21Verwaltungsgericht17.12.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 2 K 4177/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-12-17

Aktenzeichen: 2 K 4177/21

ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:1217.2K4177.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 06.07.2021 verpflichtet, den unter dem 22.04.2020 beantragten Bauvorbescheid für die Errichtung eines rückwärtigen Anbaus U.-straße 92a, 00000 J., Gemarkung G01, Flur 0, Flurstück 00/00, zu erteilen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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