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2 K 3607/21•Verwaltungsgericht Köln, 2024-12-17, 2 K 3607/21
2 K 3607/21Verwaltungsgericht17.12.2024
Entscheidungsdatum: 2024-12-17
Aktenzeichen: 2 K 3607/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:1217.2K3607.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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