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9 K 5646/23•Verwaltungsgericht Köln, 2024-12-13, 9 K 5646/23
9 K 5646/23Verwaltungsgericht13.12.2024
Entscheidungsdatum: 2024-12-13
Aktenzeichen: 9 K 5646/23
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:1213.9K5646.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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