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22 K 4082/23•Verwaltungsgericht Köln, 2024-12-12, 22 K 4082/23
22 K 4082/23Verwaltungsgericht12.12.2024
Entscheidungsdatum: 2024-12-12
Aktenzeichen: 22 K 4082/23
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:1212.22K4082.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahren trägt die Klägerin.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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