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23 K 6713/23.A•Verwaltungsgericht Köln, 2024-12-04, 23 K 6713/23.A
23 K 6713/23.AVerwaltungsgericht04.12.2024
Entscheidungsdatum: 2024-12-04
Aktenzeichen: 23 K 6713/23.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:1204.23K6713.23A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Kammer
Der Bescheid der Beklagten vom 23. November 2023 wird aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens; Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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