Verwaltungsgericht Köln, 2024-12-04, 23 K 6713/23.A

23 K 6713/23.AVerwaltungsgericht04.12.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 23 K 6713/23.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-12-04

Aktenzeichen: 23 K 6713/23.A

ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:1204.23K6713.23A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Kammer

Tenor

Der Bescheid der Beklagten vom 23. November 2023 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens; Gerichtskosten werden nicht erhoben.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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