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23 K 6228/23.A•Verwaltungsgericht Köln, 2024-11-27, 23 K 6228/23.A
23 K 6228/23.AVerwaltungsgericht27.11.2024
Entscheidungsdatum: 2024-11-27
Aktenzeichen: 23 K 6228/23.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:1127.23K6228.23A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Kammer
Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Bescheides vom 25. Oktober 2023 verpflichtet, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens; Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar; die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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