Verwaltungsgericht Köln, 2024-11-27, 21 K 1463/23

21 K 1463/23Verwaltungsgericht27.11.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 21 K 1463/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-11-27

Aktenzeichen: 21 K 1463/23

ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:1127.21K1463.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger jeweils zur Hälfte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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