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21 K 1463/23•Verwaltungsgericht Köln, 2024-11-27, 21 K 1463/23
21 K 1463/23Verwaltungsgericht27.11.2024
Entscheidungsdatum: 2024-11-27
Aktenzeichen: 21 K 1463/23
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:1127.21K1463.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger jeweils zur Hälfte.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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