Verwaltungsgericht Köln, 2024-11-21, 13 K 4872/19

13 K 4872/19Verwaltungsgericht21.11.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 13 K 4872/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-11-21

Aktenzeichen: 13 K 4872/19

ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:1121.13K4872.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

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