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8 L 1463/24•Verwaltungsgericht Köln, 2024-11-18, 8 L 1463/24
8 L 1463/24Verwaltungsgericht18.11.2024
Entscheidungsdatum: 2024-11-18
Aktenzeichen: 8 L 1463/24
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:1118.8L1463.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Kammer
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller als Gesamtschuldner. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind erstattungsfähig.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
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