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27 K 5714/20.A•Verwaltungsgericht Köln, 2024-11-14, 27 K 5714/20.A
27 K 5714/20.AVerwaltungsgericht14.11.2024
Entscheidungsdatum: 2024-11-14
Aktenzeichen: 27 K 5714/20.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:1114.27K5714.20A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Kammer
Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt 9/10 und die Beklagte 1/10 der Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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