Verwaltungsgericht Köln, 2024-11-08, 8 K 7008/24

8 K 7008/24Verwaltungsgericht08.11.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 8 K 7008/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-11-08

Aktenzeichen: 8 K 7008/24

ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:1108.8K7008.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar, für die Beigeladene gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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