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13 L 1211/24•Verwaltungsgericht Köln, 2024-11-04, 13 L 1211/24
13 L 1211/24Verwaltungsgericht04.11.2024
Entscheidungsdatum: 2024-11-04
Aktenzeichen: 13 L 1211/24
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:1104.13L1211.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Kammer
Das Verfahren wird eingestellt, soweit es von den Beteiligten übereinstimmend in der Hautsache für erledigt erklärt worden ist.
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller zu 1/3, die Antragsgegnerin zu 2/3.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,-- € festgesetzt.
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