Verwaltungsgericht Köln, 2024-11-04, 13 L 1211/24

13 L 1211/24Verwaltungsgericht04.11.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 13 L 1211/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-11-04

Aktenzeichen: 13 L 1211/24

ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:1104.13L1211.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 13. Kammer

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit es von den Beteiligten übereinstimmend in der Hautsache für erledigt erklärt worden ist.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller zu 1/3, die Antragsgegnerin zu 2/3.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,-- € festgesetzt.

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