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22 L 1956/24.A•Verwaltungsgericht Köln, 2024-10-30, 22 L 1956/24.A
22 L 1956/24.AVerwaltungsgericht30.10.2024
Entscheidungsdatum: 2024-10-30
Aktenzeichen: 22 L 1956/24.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:1030.22L1956.24A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 22. Kammer
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Eilverfahren wird abgelehnt.
Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin mit dem Aktenzeichen 22 K 6473/24.A gegen die Abschiebungsanordnung in Ziffer 3 des Bescheids des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 24. September 2024 wird angeordnet.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.
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