Verwaltungsgericht Köln, 2024-10-24, 8 K 3915/22

8 K 3915/22Verwaltungsgericht24.10.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 8 K 3915/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-10-24

Aktenzeichen: 8 K 3915/22

ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:1024.8K3915.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids ihrer Oberbürgermeisterin vom 30. Mai 2022 verpflichtet, der Klägerin den von ihr am 29. März 2022 beantragten planungsrechtlichen Bauvorbescheid für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses im rückwärtigen Bereich des Grundstücks V.-straße N01, 00000 Köln, zu erteilen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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