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13 K 5565/24•Verwaltungsgericht Köln, 2024-10-23, 13 K 5565/24
13 K 5565/24Verwaltungsgericht23.10.2024
Entscheidungsdatum: 2024-10-23
Aktenzeichen: 13 K 5565/24
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:1023.13K5565.24.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 13. Kammer
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids ihres Bürgermeisters vom 5. August 2024 verpflichtet, dem Kläger Zugang zu dem im Zeitpunkt seiner Antragstellung vorliegenden Gutachten zum Zustand der Hauptfeuerwache D. (F.-straße 0) zu gewähren.Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.Der Gerichtsbescheid ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
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