Verwaltungsgericht Köln, 2024-10-21, 22 K 4085/20.A

22 K 4085/20.AVerwaltungsgericht21.10.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 22 K 4085/20.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-10-21

Aktenzeichen: 22 K 4085/20.A

ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:1021.22K4085.20A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Kammer

Tenor

Hinsichtlich der Klägerin zu 2. wird die Beklagte unter Aufhebung der Ziffern 1 und 3 bis 6 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 20. Juli 2020 (Gesch-Z: N01) verpflichtet, der Klägerin zu 2. die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen. Hinsichtlich des Klägers zu 1. werden die Ziffern 5 und 6 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 20. Juli 2020 (Gesch-Z: N01) aufgehoben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt die Beklagte 100 % der Kosten der Klägerin zu 2. und 20 % der Kosten des Klägers zu 1. Im Übrigen trägt der Kläger zu 1. seine Kosten selbst.

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