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13 K 6166/23•Verwaltungsgericht Köln, 2024-10-17, 13 K 6166/23
13 K 6166/23Verwaltungsgericht17.10.2024
Entscheidungsdatum: 2024-10-17
Aktenzeichen: 13 K 6166/23
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:1017.13K6166.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Kammer
Es wird festgestellt, dass die Übermittlungen personenbezogener Daten des Klägers durch das Bundesamt für Verfassungsschutz an den marokkanischen Geheimdienst DGST
a) am 22. Mai 2020 mit dem Inhalt, dass Informationen darüber vorlägen, dass der Kläger regelmäßig zu seiner Ehefrau nach Irland reise und seit seiner Rückkehr nach Deutschland keinerlei relevante Informationen vorlägen sowie
b) am 29. Juni 2020 mit dem Inhalt, dass keine relevanten Informationen zum Kläger vorlägen,
rechtswidrig gewesen sind.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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