Verwaltungsgericht Köln, 2024-10-09, 23 K 1306/22

23 K 1306/22Verwaltungsgericht09.10.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 23 K 1306/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-10-09

Aktenzeichen: 23 K 1306/22

ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:1009.23K1306.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Kammer

Tenor

Der Bescheid der Beklagten vom 24. Januar 2022 über die Festsetzung eines Zwangsgeldes und Androhung eines weiteren Zwangsgeldes wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.