Verwaltungsgericht Köln, 2024-09-27, 18 K 1692/18

18 K 1692/18Verwaltungsgericht27.09.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 18 K 1692/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-09-27

Aktenzeichen: 18 K 1692/18

ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0927.18K1692.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Kammer

Tenor

Ziffer 1 des Beschlusses der Beklagten vom 17. Januar 2018 (Az.: BK10-17-0314_E) wird aufgehoben, soweit im Marktsegment „Punkt-zu-Punkt“ ein über .... Euro/Trkm hinausgehendes Trassenentgelt für die Netzfahrplanperiode 2018/2019 genehmigt worden ist.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Gerichtskosten sowie die außergerichtlichen Kosten der Klägerinnen tragen die Klägerin zu 1. zu 55 %, die Klägerin zu 2. zu 30 % und die Beklagte zu 15 %. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten tragen die Klägerin zu 1. zu 55 % und die Klägerin zu 2. zu 30 %. Darüber hinaus findet eine Kostenerstattung nicht statt.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerinnen dürfen die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags leistet. Im Übrigen ist das Urteil wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung und die Revision werden zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.