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8 L 1319/24•Verwaltungsgericht Köln, 2024-09-24, 8 L 1319/24
8 L 1319/24Verwaltungsgericht24.09.2024
Entscheidungsdatum: 2024-09-24
Aktenzeichen: 8 L 1319/24
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0924.8L1319.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Kammer
Der Abänderungsantrag des Beigeladenen wird abgelehnt.
Die Gerichtskosten des Abänderungsverfahrens sowie die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller im Abänderungsverfahren tragen die Antragsgegnerin und der Beigeladene je zur Hälfte. Im Übrigen tragen die Beteiligten ihre im Abänderungsverfahren angefallenen Kosten jeweils selbst.
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