Verwaltungsgericht Köln, 2024-09-24, 8 L 1319/24

8 L 1319/24Verwaltungsgericht24.09.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 8 L 1319/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-09-24

Aktenzeichen: 8 L 1319/24

ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0924.8L1319.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Kammer

Tenor

Der Abänderungsantrag des Beigeladenen wird abgelehnt.

Die Gerichtskosten des Abänderungsverfahrens sowie die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller im Abänderungsverfahren tragen die Antragsgegnerin und der Beigeladene je zur Hälfte. Im Übrigen tragen die Beteiligten ihre im Abänderungsverfahren angefallenen Kosten jeweils selbst.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.